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Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Föderung von Kirche und Religion. Er wird insbesondere erfüllt durch die Unterstützung württembergischer Theologinnen und Theologen, ihrer Kinder, Ehegatten und geschiedenen Ehegatten, z.B. durch Gewährung von

1. Notfallbeihilfen bei wirtschaftlicher Notlage;
2. ergänzenden Hilfen in besonderen Krankheitsfällen;
3. Ausbildungsbeihilfen an Kinder von Theologinnen und Theologen;
4. ergänzenden Hilfen für die Aus- und Fortbildung von unständigen Pfarrerinnen und Pfarrern;
5. Umzugsbeihilfen;
6. zinsgünstigen Darlehen;
7. Beihilfen zur Erstausstattung des Amtszimmers von Theologinnen und Theologen;
8. Beihilfen zur Anschaffung eines privateigenen Dienstfahrzeugs von Theologinnen und Theologen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51ff.AO. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Anträge auf Gewährung von Beihilfen und Darlehen sind schriftlich an die Geschäftsstelle des Hilfsvereins, Hackländerstr. 36, 70184 Stuttgart zu richten.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der beantragten Beihilfen besteht nicht.